Radstation Drahtesel Münster
Inhaber: Julian Recker
Bremer Platz 50
48155 Münster
§1 Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet an den Mieter ein Fahrrad / E-Bike / Lastenrad.
Die genaue Bezeichnung (z. B. Rahmennummer, Modell) wird bei Übergabe im Buchungssystem dokumentiert.
§2 Mietdauer
Die Mietdauer richtet sich nach der im Buchungssystem gewählten Buchung.
Beginn und Ende sind dort verbindlich hinterlegt.
§3 Mietpreis, Zahlungs- und Stornobedingungen
Der Mietpreis ergibt sich aus der im Buchungssystem ausgewiesenen Gebühr.
Die Zahlung ist ausschließlich vorab im Buchungssystem über die dort vorgegebenen Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen.
Eine Bar- oder Kartenzahlung vor Ort ist nicht vorgesehen.
Bei einer Stornierung durch den Mieter werden 50 % des vereinbarten Mietbetrags als Stornogebühr fällig.
§4 Versicherung
Für das gemietete Fahrrad besteht automatisch eine Diebstahlversicherung. Diese ist im Mietpreis enthalten.
Das Fahrrad ist während der Mietdauer mit der mitgelieferten Steckkette an einem festen Gegenstand anzuschließen.
§5 Rückgabe
1. Die Rückgabe erfolgt ausschließlich zu den im Buchungssystem angegebenen Rückgabezeiten und am vereinbarten Standort.
2. Bei verspäteter Rückgabe wird eine zusätzliche Tagesmiete berechnet, zuzüglich eventuell entstandener Folgekosten (z. B. Beschaffung von Ersatzfahrzeugen).
§6 Pflichten des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad sorgsam und bestimmungsgemäß zu behandeln.
2. Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist untersagt.
3. Schäden oder Defekte sind dem Vermieter unverzüglich zu melden; Reparaturkosten trägt der Mieter.
4. Bei Diebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten sowie der Vermieter zu informieren.
5. Außergewöhnliche Reinigungskosten werden gesondert mit 25 € berechnet.
6. Bei verspäteter Rückgabe wird eine zusätzliche Tagesmiete von berechnet, zuzüglich eventuell entstandener Folgekosten (z. B. Beschaffung von Ersatzfahrzeugen).
§7 Haftung
1. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen.
2. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Mieter in voller Höhe.
§8 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.